Deine Chancen während der Arbeitslosigkeit: So machst du dich nebenberuflich selbstständig
1. AVGS für die Existenzgründung
AVGS-Gutscheine (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) sind von der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters geförderte Maßnahmen. Sie richten sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, die vorhaben, sich neu zu orientieren. Ziel ist es, dich auf die Selbstständigkeit vorzubereiten und dir das nötige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben.
Das Beste daran: Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollständig. Wichtig ist, dass du proaktiv einen AVGS beantragst – am besten nach einem Beratungsgespräch mit deinem zuständigen Ansprechpartner.
Gerne beantworten wir deine offenen Fragen und informieren dich über den Ablauf unserer Programme:
2. Kleingewerbe als Nebentätigkeit
Du hast die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit ein Kleingewerbe zu gründen und dich so selbstständig im Nebenerwerb zu machen. Als Kleinunternehmer unterliegst du vereinfachten steuerlichen Pflichten, zum Beispiel der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), bei der du keine Umsatzsteuer erheben musst.
Wichtig ist, dass du mit dem Nebenerwerb nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest – sonst verlierst du deinen Anspruch auf ALG I oder Bürgergeld. Einnahmen aus dem Nebenerwerb müssen transparent gemeldet und dokumentiert werden.
3. Selbstständige Tätigkeit – Aufbau während man als Arbeitslos gemeldet ist
Wenn du dich selbstständig machst, ohne gleich den Hauptberuf daraus zu machen, gilt dies als Nebenerwerb. Du kannst dein Business in dieser Phase langsam entwickeln, Erfahrungen sammeln und Risiken minimieren. Dies ist besonders sinnvoll, wenn du noch keinen stabilen Kundenstamm hast oder zunächst nur projektbasiert arbeitest.
In dieser Phase der Selbstständigkeit im Nebenerwerb während der Arbeitslosigkeit solltest du dich intensiv mit deinen rechtlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Versicherung) befassen und eine realistische Einschätzung deiner Zeitressourcen sowie Einnahmen vornehmen.
4. Nebengewerbe online und digitale Geschäftsmodelle
Das Internet eröffnet dir unzählige Möglichkeiten, um ortsunabhängig und flexibel zu arbeiten. Hier einige Beispiele für Nebenerwerbe im Online-Bereich:
- Freelancing auf Plattformen wie Fiverr (Texter, Designer, Entwickler), oder als High Performance Closer für Auftraggeber
- Verkauf von Produkten über Etsy, eBay oder Amazon (Handgemachtes, Vintage, Dropshipping)
- Affiliate-Marketing und Blogs mit Werbeeinnahmen
Wichtig: Auch Online-Einkommen sind meldepflichtig und müssen dokumentiert werden. Achte darauf, dass du innerhalb des erlaubten Stundenumfangs bleibst und deine Tätigkeit als Nebenerwerb deklarierst.
5. Weiterbildung als Vorbereitung auf die selbstständige Tätigkeit
Wenn du noch keine klare Geschäftsidee als Arbeitsloser für deine Selbstständigkeit im Nebenerwerb hast oder bestimmte Kompetenzen aufbauen möchtest, ist eine geförderte Weiterbildung mit Sicherheit sinnvoll. Bildungsgutscheine (auch von der Arbeitsagentur erhältlich) ermöglichen dir den Zugang zu Kursen in Bereichen wie Buchhaltung, Online-Marketing, Projektmanagement oder Programmierung – alles Fähigkeiten, die dir auch bei einer späteren Selbstständigkeit helfen.
Wie geht es weiter, wenn du bereits Arbeitslosengeld beziehst und in die Selbstständigkeit startest?
Freibetrag beim Nebenerwerb
Wenn du Einkommen im Nebenerwerb erzielst, gelten Freibeträge:
- ALG I: 165 € monatlich bleiben anrechnungsfrei.
- Bürgergeld: Die ersten 100 € sind immer anrechnungsfrei.
- Von den weiteren Einkünften gilt: 20 % von 101 € bis 520 € und 10 % von 521 € bis 1.000 €
Wichtig: Du musst alle Einnahmen belegen – durch Kontoauszüge, Rechnungen oder eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).
Selbstständige Tätigkeit: Anmeldung und Dokumentation bei der Arbeitsagentur
Du musst deine Nebentätigkeit oder Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden. Wichtig ist, dass du weiterhin verfügbar für den Arbeitsmarkt bist (max. 15 Stunden wöchentlich). Zudem musst du eine Einnahmen-Überschuss- Rechnung (EÜR) führen und ggf. einen Businessplan vorlegen.
Informiere dich in jedem Fall bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Viel Erfolg!

FAQ – Häufige Fragen zum Thema “Nebenberufliche Selbstständigkeit bei ALG 1 oder Bürgergeld-Bezug”
Wie lange dauert es, bis ein AVGS genehmigt wird?
Die Genehmigung kann je nach Sachbearbeiter und Arbeitsagentur unterschiedlich lange dauern – in der Regel zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Es lohnt sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Muss ich den AVGS zurückzahlen?
Nein, der AVGS ist eine Förderung und muss nicht zurückgezahlt werden. Du musst jedoch nachweisen, dass du die Maßnahme tatsächlich wahrgenommen hast.
Was passiert, wenn mein Nebenerwerb erfolgreich wird?
Wenn du dauerhaft mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und selbstständig im Nebenerwerb. Das heißt, du verlierst den Anspruch auf ALG oder Bürgergeld. Du solltest dich in dem Fall rechtzeitig über die freiwillige Versicherung und neue Steuerpflichten informieren.
Kann ich während der Selbstständigkeit weiterhin Bewerbungen schreiben?
Ja, und das wird von dir als Arbeitsloser, der selbstständig im Nebenerwerb ist, sogar erwartet, wenn du Leistungen erhältst. Deine Selbstständigkeit darf nicht deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt einschränken, solange du offiziell arbeitslos gemeldet bist.




