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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen


Inhaltsverzeichnis


1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2 Vertragsgegenstand
3 Leistungen des Veranstalters
4 Vertragsschluss und Vertragssprache
5 Widerrufsrecht
6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7 Entgelt und Zahlungsbedingungen
8 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10 Rücktritt des Veranstalters
11 Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
12 Nennung als Referenzkunden
13 Haftung
14 Abwerbung von Personal und Subunternehmern
15 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
16 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
17 Geheimhaltung
18 Alternative Streitbeilegung
19 Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen


1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Sales Consulting LLC, 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, Tel.: +49 15678 362982, E-Mail: the.closer.academy@gmail.com, Internet: https://closer-academy.de/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.


1.2. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.


1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


1.4. Das Angebot des Veranstalters richtet sich an Personen und Unternehmen, die in Gewinnerzielungsabsicht handeln und die Buchung in dem Ansinnen abschließen, aufgrund des Erlangten ihre Einnahmen steigern zu können. Das Angebot richtet sich somit an Selbstständige und Unternehmer, ggf. „in Gründung“. Soweit eine natürliche Person das Angebot als Verbraucher:in wahrnehmen möchte erklärt sie sich mit Einverständnis in diese AGB verpflichtet, den Veranstalter binnen spätestens 3 Tagen nach Buchung darauf aufmerksam zu machen, dass als Verbraucher:in erworben wird, da dies steuerrechtliche Folgen auslösen kann. Der Veranstalter behält sich vor in diesem Fall unverzüglich und ohne Regressanspruch vom Vertrag unter Erstattung des Erhaltenen zurückzutreten.


1.5. Das Produkt wird sofort ausgeliefert wird und durch Annahme der AGB erklärt sich der Teilnehmer mit dem Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund der sofortigen Auslieferung einverstanden, soweit dieser rechtlich trotz der aktiv zugesicherten Unternehmereigenschaft im Wohnsitzland als Verbraucher:in gelten sollte.

2. Vertragsgegenstand


Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops und Trainings (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.


3. Leistungen des Veranstalters


3.1. Der Veranstalter bietet ausschließlich Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.


3.2. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.


3.3. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.


3.4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.


4. Vertragsschluss und Vertragssprache


4.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.


4.2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.


4.3. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers annimmt,


• indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder

• indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird gilt das Vertragsangebot des Teilnehmers unmittelbar nach Geldeingang des zulässigen Erstbetrags als angenommen. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 7.3.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.


4.4. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.


4.5. Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Veranstalter kann den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform (per E-Mail) oder über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.


4.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.


4.7. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.


4.8. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.


5. Widerrufsrecht


Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers


6.1. Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:


• alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.


6.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.


6.3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.


7. Entgelt und Zahlungsbedingungen


7.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


7.2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.


7.3. Der Teilnehmer kann das Entgelt nach seiner Wahl mit den nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:


7.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar. Der Teilnehmer wird im Bestellprozess von dem Onlineshop des Veranstalters auf die Website von PayPal weitergeleitet. Der Veranstalter fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Teilnehmer im Bestellvorgang.


7.3.2. Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification-Frist) zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die Buchung erfolgt ist, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.


7.3.3. Bei Auswahl der Zahlungsart „Klarna“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend „Klarna“). Im Rahmen des Zahlungsanbieters Klarna bietet der Veranstalter verschiedene Zahlungsmethoden an. Nähere Informationen erhält der Teilnehmer im Bestellprozess sowie unter https://www.klarna.com/de/.


7.4. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.


7.5. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.


7.6. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.


7.7. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.


8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.


9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung


9.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.


9.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.


9.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.


10. Rücktritt des Veranstalters


10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.


10.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.


10.3. Ein wichtiger Grund der zur Kündigung berechtigt liegt auch dann vor, wenn die erwerbende Person Verbraucher sein sollte (vgl. Abschnitt 1.3 dieser AGB).
11. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien


11.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).


11.2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.


11.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte, auch in Form von digitalen Inhalten bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.


11.4. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.


12. Nennung als Referenzkunden


12.1. Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.


12.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.


13. Haftung


13.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:


• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.


13.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).


13.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.


14. Abwerbung von Personal und Subunternehmern


Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich zugestimmt hat.


15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen


15.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.


15.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.


16. Vertragslaufzeit und Kündigung


16.1. Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.


16.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.


16.3. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.


17. Geheimhaltung


Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.


18. Alternative Streitbeilegung


18.1. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.


18.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.


19. Schlussbestimmungen
19.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.


19.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


19.3. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer im Sinne der Beschreibung in 1.1 bis 1.4 dieser AGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


Stand: 29. Januar 2024