Versicherungsschutz bei Arbeit im Ausland
Ob innerhalb oder außerhalb der EU, ob temporär oder dauerhaft, selbstständig oder fest angestellt – wenn du demnächst als Deutscher im Ausland arbeiten wirst, ist die richtige Vorbereitung von höchster Priorität; das gilt ebenso für die Abdeckung deiner Sozial- und Krankenversicherung.
Arbeiten im Ausland Sozialversicherung – innerhalb und außerhalb der EU
Wenn du als Deutscher innerhalb der EU arbeitest, profitierst du von den EU-Verordnungen zur sozialen Sicherheit 1 . Diese stellen sicher, dass du in dem Land sozialversichert bist, in dem du arbeitest. Grundsätzlich gilt, dass du in dem Land sozialversichert bist, in dem du deine Tätigkeit ausübst. Bedeutet in der Regel: Du unterliegst der Sozialversicherung des Beschäftigungslandes und zahlst dort Beiträge.
Andere regeln gelten für die Sozialversicherung beim Arbeiten im Ausland außerhalb der EU. Hier hängt viel davon ab, ob Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit dem betreffenden Land abgeschlossen hat oder eben nicht 2 .
Arbeiten im Ausland Sozialversicherung – temporärer Aufenthalt
Bei einem temporären Arbeits-Aufenthalt – also einer, der weniger als zwei Jahre andauert – im EU-Ausland kannst du unter bestimmten Bedingungen in der deutschen Sozialversicherung verbleiben. Dafür benötigst du das sogenannte A1-Formular, das du bei deiner deutschen Krankenkasse oder deinem Rentenversicherungsträger beantragen kannst. Mit diesem Formular wird bestätigt, dass du weiterhin in der deutschen Sozialversicherung bleibst, obwohl du vorübergehend im EU-Ausland arbeitest.
Auch während eines temporären Aufenthalts außerhalb der EU ist es unter bestimmten Umständen möglich, in der deutschen Sozialversicherung zu bleiben. Dies hängt von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes ab. Verfügst du über ein Entsendeformular (ähnlich dem A1-Formular für die EU) und arbeitest du vorübergehend in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen, wird es dir oft gewährt, weiterhin in Deutschland versichert zu bleiben.
Arbeiten im Ausland Sozialversicherung – dauerhafter Aufenthalt
Bei einem dauerhaften Arbeits-Aufenthalt außerhalb der EU – also einer, welcher länger als zwei Jahre andauert – wirst du normalerweise in das Sozialversicherungssystem deines neuen Wohnsitzlandes aufgenommen. Bedeutet: Ab dem Zeitpunkt zahlst du Beiträge an die dortige Sozialversicherung und bist dort versichert. Du bist daher verpflichtet, dich bei den zuständigen Behörden im neuen Wohnsitzland anzumelden und deine Versicherungsangelegenheiten zu klären.
Bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb der EU ohne Sozialversicherungsabkommen musst du dich vollständig auf das Sozialsystem des Aufenthaltslandes verlassen. Informiere dich daher frühzeitig über die dortigen Versicherungsbedingungen und schließe gegebenenfalls eine private Krankenversicherung zum Arbeiten im Ausland ab, bevor du den Job dort antrittst, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Mit der richtigen Krankenversicherung im Ausland arbeiten
Sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU ist es unabdinglich, mit der richtigen Krankenversicherung im Ausland zu arbeiten 3 . Folgendes gilt es zu beachten, wenn du vorübergehend oder dauerhaft im Ausland arbeiten wirst.
Mit der richtigen Krankenversicherung im EU-Ausland arbeiten
Innerhalb der EU wird dir oft die Möglichkeit geboten, deine deutsche Krankenversicherung zu behalten, wenn dein Arbeitsaufenthalt temporär ist. Deine deutsche Krankenversicherungskarte gilt ebenso in anderen EU-Ländern, was die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtert. Bei einem dauerhaften Aufenthalt wiederum, bist du normalerweise dazu verpflichtet, dich bei einer Krankenkasse im neuen Wohnsitzland anzumelden.
Mit der richtigen Krankenversicherung im Ausland außerhalb der EU arbeiten
Außerhalb der EU hängt der Versicherungsschutz stark von den jeweiligen nationalen Regelungen ab. Ohne Sozialversicherungsabkommen ist es unter Umständen notwendig, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um den umfassenden Schutz zu gewährleisten. Achte darauf, dass diese Versicherung alle notwendigen Leistungen abdeckt und überprüfe, ob du nach deiner Rückkehr nach Deutschland, solltest du eine solche planen, wieder problemlos in das deutsche Krankenversicherungssystem aufgenommen wirst.
Quellen
1 Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU (2024), ec.europa.eu/ (letzter Zugriff: 15.07.2024)
2 Arbeiten im Ausland (2024), deutsche-rentenversicherung.de (letzter Zugriff: 15.07.2024)
3 Arbeiten im Ausland – und weiter gut versichert (2024), aok.de (letzter Zugriff: 15.07.2024)